Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Die sachlichen Anwendungsbereiche im Überblick

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stärkt den Schutz von Personen, die Missstände in Unternehmen und Behörden aufdecken. Insbesondere betrifft es Meldungen über Verstöße gegen nationales und europäisches Recht, darunter Korruption, Umweltverschmutzung oder Datenschutzverletzungen. Hinweisgeber, die solche Missstände melden, sollen vor Repressalien geschützt werden und Zugang zu sicheren Meldesystemen erhalten. Doch welche konkreten Sachverhalte fallen unter den Schutz…

Die interne Meldestelle nach dem HinSchG – kompakt und einfach erklärt

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet umfassenden Schutz für Personen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, die als zentrale Anlaufstelle für Hinweisgeber dient. Diese Meldestelle gewährleistet eine vertrauliche und sichere Meldung von Verstößen gegen eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften – darunter strafbare Handlungen, bußgeldbewehrte Verstöße zum…

Hinweisgeberschutz und Datenschutz – zwei Seiten derselben Medaille?

Der Schutz von Hinweisgebern ist ein zentraler Bestandteil einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmenskultur. Gleichzeitig spielt der Datenschutz eine entscheidende Rolle, um die Vertraulichkeit sensibler Informationen und die Rechte aller Beteiligten zu gewährleisten. Diese beiden Aspekte sind untrennbar miteinander verbunden – und nur in einer durchdachten Kombination erfüllen Unternehmen sowohl gesetzliche Anforderungen als auch ethische Standards.…

HinSchG: Unternehmen ohne interne Meldestelle

Bei Unternehmen welche gemäß HinSchG zwar keine interne Meldestelle einrichten müssen, ist es trotzdem erforderlich dass – da das Hinweisgeberschutzgesetz vorsieht, dass externe Meldestellen im Falle eines Hinweises umfassende Ermittlungen im Unternehmen auf das sich der Hinweis des des Hinweisge­bers bezieht, durchführen dürfen und dazu sowohl Verantwortliche als auch Beschäftigte und Dritte als Zeugen oder…

HinSchG: Unternehmen mit interner Meldestelle

Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten müssen die vom Gesetz vorgeschriebenen internen Meldestellen seit dem 17. Dezember 2023 voll funktionsfähig eingerichtet haben und fortan dauerhaft gesetzeskonform betreiben. Zur Dokumentation der daraus resultierende erfor­derlichen Daten-Verarbeitungen in den internen Meldestellen sind gemäß Art. 6 Abs. (1) lit. c) DS-GVO entsprechende Verarbeitungstätigkeiten (VT) zu dokumentieren. Zur rechtskonformen Erfüllung der…