Was bedeutet die Zwischenphase ohne deutsches Umsetzungsgesetz konkret für Unternehmen?
Deutschland hat die Umsetzungsfrist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht eingehalten. Seit dem 8. Juni 2026 besteht deshalb eine besondere Zwischenphase: Die Richtlinie ist für Deutschland verbindlich, ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt aber noch nicht vor. Für Unternehmen entsteht dadurch eine schwierige Situation. Viele konkrete Pflichten sind noch nicht abschließend im deutschen Recht geregelt. Die Richtung ist jedoch…
