Datenschutz ist in der heutigen digitalen Welt wichtiger denn je. Mit der zunehmenden Verarbeitung sensibler Informationen durch Unternehmen und Organisationen stehen diese in der Verantwortung, personenbezogene Daten zu schützen und gleichzeitig den Anforderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. An dieser Schnittstelle spielt der Datenschutzbeauftragte (DSB) eine zentrale Rolle.
Doch welche Qualifikationen muss ein DSB mitbringen, und wie kann er sicherstellen, dass er den vielfältigen Herausforderungen gerecht wird? In diesem Beitrag widmen wir uns den Kompetenzen, Aufgaben und rechtlichen Grundlagen, die einen erfolgreichen Datenschutzbeauftragten auszeichnen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf die essenziellen Aspekte dieser Schlüsselrolle werfen.
Um die Einhaltung der Datenschutzgesetze und den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der eigenen Organisation ausreichend sicherzustellen, ist die Qualifikation des Datenschutzbeauftragten (DSB) für ein Unternehmen von zentraler Bedeutung.
Damit der betriebliche DSB die Einhaltung der für das jeweilige Unternehmen relevanten datenschutzrechtlichen Anforderungen und Bestimmungen in angemessener Qualität überwachen kann, benötigt er ein fundiertes, umfassendes und stets aktuelles Fachwissen.
Um den vielfältigen Herausforderungen bei der Überwachung des betrieblichen Datenschutzes gerecht zu werden, darf dieses Fachwissen nicht nur den rechtlichen Bereich, wie die DS-GVO und das BDSG, umfassen, sondern muss auch technologische, betriebswirtschaftliche und organisatorische Aspekte des Datenschutzes hinreichend berücksichtigen.
Dazu zählen unter anderem auch Kenntnisse in IT-Sicherheit (besser noch Informationssicherheit), Risikomanagement und datenschutzfreundlichen Geschäftsprozessen.
Die ePrivacy-Verordnung war ursprünglich dazu vorgesehen, die bestehende Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (E-Privacy-Richtlinie) abzulösen und einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Kommunikation zu schaffen. Nach einem achtjährigen Gesetzgebungsverfahren hat die EU-Kommission das Vorhaben nun jedoch aus ihrem Arbeitsprogramm für 2025 gestrichen.
Diese branchenspezifischen Regelungen sollen gewährleisten, dass der Datenschutz auch in spezialisierten Bereichen anforderungsgerecht umgesetzt wird und gleichzeitig branchentypische Herausforderungen berücksichtigt werden.
Ebenso wichtig sind branchenspezifische Standards und Richtlinien, wie beispielsweise die technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Deutschland.
Durch die Anwendung solcher Standards können Unternehmen nicht nur Datenschutzvorgaben besser einhalten, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden und Partner stärken.
Das Wissen über diese Gesetze und Standards ermöglicht es einem DSB, rechtssicher zu agieren, präventive Maßnahmen zu entwickeln und die Organisation effektiv zu beraten und zu schützen. So trägt er entscheidend zur Einhaltung von Datenschutzvorgaben und zur Minimierung von Risiken bei.
Neben einer soliden, umfassenden und praxisorientierten Grundausbildung ist es für ihn unerlässlich, regelmäßig Fachzeitschriften (als Print- oder Online-Ausgabe) zu studieren, an geeigneten Datenschutz-Konferenzen teilzunehmen und sich über aktuelle Urteile sowie Gesetzesänderungen im Datenschutzsektor zu informieren.
Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze
Zu den essentiellen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehört die Überwachung der Einhaltung der für das jeweilige Unternehmen relevanten Anforderungen und Bestimmungen der DS-GVO sowie weitere für den Datenschutz relevanter Gesetze und Vorschriften (wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)).Mit welchen Gesetzen sollte der DSB sich auskennen?
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) sollte umfassende Kenntnisse über eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften besitzen, die den Datenschutz und die Datenverarbeitung regeln. Dazu zählen, abhängig von der Relevanz für das betreute Unternehmen, in der Regel die nachfolgend genannten Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen.Europäische Ebene
Auf europäischer Ebene existiert eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die den Datenschutz regeln und von Unternehmen sowie Organisationen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingehalten werden müssen, darunter insbesondere die folgenden Verordnungen und Richtlinien:1. Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Die DS-GVO ist das zentrale Gesetz für den Datenschutz in Europa. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und zielt darauf ab, einen einheitlichen Datenschutzstandard in der EU zu gewährleisten. Sie gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, wo diese Unternehmen ansässig sind.2. ePrivacy-Richtlinie (ePrivacy Directive)
Auch als „Cookie-Richtlinie“ bekannt, regelt diese Richtlinie den Datenschutz und die elektronische Kommunikation. Sie ergänzt die DS-GVO und umfasst Themen wie die Verwendung von Cookies, Standortdaten und die Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation. Geplant war, dass diese Richtlinie durch die ePrivacy-Verordnung abgelöst wird.3. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Die Charta garantiert das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8) und bildet eine übergeordnete rechtliche Grundlage für Datenschutz in der EU.4. Richtlinien für spezifische Branchen
- PSD2 (Payment Services Directive 2): Datenschutzaspekte im Zahlungsverkehr.
- NIS2-Richtlinie: Die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022, auch bekannt als NIS-2-Richtlinie. Sie ersetzt die Richtlinie (EU) 2016/1148 zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) und trat am 18. Oktober 2024 in Kraft. Während die ursprüngliche NIS-Richtlinie bereits Maßnahmen für ein gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen vorsah, erweitert die NIS-2-Richtlinie diese Anforderungen, um den aktuellen Herausforderungen der Cybersicherheit gerecht zu werden.
Nationale Ebene (Deutschland)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Ergänzt die DS-GVO auf nationaler Ebene und regelt unter anderem den Umgang mit Datenschutz in Behörden und Unternehmen.
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Beinhaltet Regelungen für den Schutz von Whistleblowern und betrifft dabei auch den Umgang mit sensiblen Daten.
- Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) regelt Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz bei Telekommunikationsdiensten und bei digitalen Diensten.
- Arbeitsrechtliche Datenschutzbestimmungen sind unverzichtbar, um die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten am Arbeitsplatz zu regeln und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Ein spezifisches Beschäftigtendatenschutzgesetz fehlt bislang, wäre jedoch ein wichtiger Schritt, um bestehende Vorgaben zu konkretisieren und den Datenschutz für Arbeitnehmer gezielt zu stärken.